1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Abweichungen von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Soweit der Inhalt solcher Abänderungsregelungen nicht hinreichend klar und bestimmbar ist, bleiben unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gültig.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass Ganshorn diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Aufträge bedürfen zur Wirksamkeit der Bestätigung seitens Ganshorn. Diese erfolgt schriftlich oder durch Erbringung der Leistung. Sofern Vereinbarungen schriftlich abgefasst oder schriftlich bestätigt werden, sind auch alle von diesen Bedingungen abweichenden Nebenabreden schriftlich niederzulegen. Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt Nebenabreden zu treffen oder Eigenschaften zuzusichern, die nicht schriftlich niedergelegt sind.
Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend. In keinem Fall handelt es sich um zugesicherte Eigenschaften. An allen dem Käufer überlassenen Unterlagen behalten wir uns das uneingeschränkte Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Fristen für Lieferungen und Leistungen
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt regelmäßig mit dem Tage unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. In keinem Fall jedoch vor dem Tag, an dem die völlige Übereinstimmung zwischen uns und dem Besteller über den Inhalt des Auftrages schriftlich hergestellt ist. Einhaltung der Lieferfrist ist davon abhängig, dass sämtliche vom Besteller zu liefernden Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig eingehen und dass der Besteller den vereinbarten Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Die Lieferfrist wird grundsätzlich auch dann angemessen verlängert, wenn sie infolge Mobilisierung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung, verzögerter Anlieferung von Roh- und Hilfsmaterialien, verspäteten Eintreffens der Ware unserer Lieferanten oder auch sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden kann. Eine dauernde Behinderung in diesen Fällen berechtigt uns zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatz wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung wird ausgeschlossen.
Solange der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen oder Leistungen im Rückstand ist, sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, ohne dass dem Käufer hieraus Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche erwachsen.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug oder sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Lieferfrist erhoben werden können, stehen dem Käufer nur zu, wenn der Schaden von und vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

4. Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

5. Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr des Untergangs und einer Verschlechterung der Lieferung geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unser Werk verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung mit unseren eigenen Transportmitteln durchgeführt wird. Die Versicherung unserer Sendungen ist ausschließlich Sache des Bestellers und geht zu dessen Lasten. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

6. Preise
Preise verstehen sich stets rein netto zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Aufträge zu den Preisen der am Tag des Auftragseinganges gültigen Preislisten ausgeführt. Mangels anderer Angaben verstehen sich diese Preise ab unserem Werk Niederlauer ausschließlich Verpackung, Porto und Fracht. Von uns genannte Angebotspreise sind freibleibend und bleiben höchstens für eine Frist von 90 Tagen, gerechnet vom Datum des Angebots an, gültig. Alle Angebotspreise verstehen sich in EURO. Erfolgt die Lieferung später als sechs Monate nach Vertragsabschluss und haben sich die Preise gegenüber dem Stand des Vertragsabschlusses geändert, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis an di zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Listenpreise anzupassen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 3% des ursprünglich vereinbarten Preises, so ist der Käufer berechtigt, innerhalb von zwei Wochen seit Kenntnis von der Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Über die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen hinausgehende Arbeiten, wie z.B. Datentransfers, Supportleistungen oder besondere technische Unterstützungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für zugehörige Fahrt- und etwaige Übernachtungskosten.
Bei Reparaturleistungen berechnen wir nach jeweils gültiger Preisliste Arbeitszeiten nach angemessenen Stundensätzen sowie Kilometer und anfallende Fahrtzeiten im Reparaturaußendienst. Im Reparaturinnendienst erheben wir zur Abdeckung unserer Verpackungs- und Portoaufwendungen zusätzlich Versandpauschalen nach Aufwand.

7. Kleinaufträge
Bei Kleinaufträgen unter € 25,– netto werden als Mindest- Rechnungsbetrag € 25,– zuzügl. aktueller MWSt in Rechnung gestellt.

8. Zahlungsbedingungen
Die in Rechnung gestellten Beträge sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungs-datum ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns vor, die Lieferung Zug um Zug gegen Zahlung oder gegen Vorkasse durchzuführen. Reparaturrechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf eines unserer Firmenkonten als geleistet. Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt angenommen. Bei Zielüberschreitungen werden ohne besondere Mahnung und vorbehaltlich der Geltend-machung weitergehender Ansprüche die jeweils gesetzlichen Zinsen berechnet. Zahlungsverzug berechtigt uns, ohne dass es dazu einer Fristsetzung bedarf, zum Rücktritt von unausgeführten Lieferverpflichtungen und zur Rückforderung bereits gelieferter Waren. Uns bleibt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ebenso vorbehalten.
Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

9. Gewährleistung und Haftung
Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist.
Geltendmachung von Ansprüchen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Lieferung oder wegen Mängel der gelieferten Ware ist davon abhängig, dass uns Beanstandungen der Stückzahl, der Art oder der Eigenschaften der Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich mitgeteilt werden. Gewährleistung für alle gelieferten Gegenstände übernehmen wir bei pünktlicher Erfüllung der Zahlungsbedingungen seitens des Bestellers nur in dem Umfang, wie sie von den Herstellerfirmen der betreffenden Waren übernommen wird. Die Gewährleistung für die von der Ganshorn Medizin Electronic GmbH hergestellten Produkte besteht für die Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum. Die Gewähr beschränkt sich ausschließlich auf einen unentgeltlichen Austausch oder eine Nachbesserung defekter Teile, soweit die Defekte nachweislich die Folge eines Fabrikations- oder Materialfehlers sind. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum
über. Die Gewährleistung entfällt, wenn Änderungen oder Wiederinstandsetzungen ohne unsere Genehmigung von dritter Stelle vorgenommen worden sind. Erfolgen während der Gewährleistungspflicht Ausbesserungen, Ergänzungen oder ein Austausch der gelieferten Gegenstände, wird hierdurch die ursprüngliche Gewährleistungszeit weder verlängert noch unterbrochen. Für Ausfälle, die dem Besteller während der Reparaturzeit entstehen, wird nicht gehaftet. Eine Haftung unsererseits für mittelbare Schäden jeder Art, insbesondere Sachschäden, Personenunfälle und Betriebsstörungen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine den VDE-Bestimmungen entsprechende Hausinstallation wird vorausgesetzt, d. h. wir übernehmen hierfür keine Haftung. Der Anschluss von Fremdgeräten an unsere Geräte ohne unsere Zustimmung stellt einen Eingriff dar, für dessen Folgen wir keine Haftung übernehmen. Soweit Programme (Software) zum Lieferumgang gehören, gelten folgende Bestimmungen: Alle Programme werden sorgfältig erstellt und geprüft. Wir haften jedoch nicht für irgendwelche aus fehlerhafter oder unvollständiger Programmierung entstehenden Schäden. Weiter darüber hinausgehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund; insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden oder Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz, ist ausgeschlossen.

10. Beanstandungen
Einwendungen gegen Beschaffenheit, Menge und Funktion unserer Lieferung müssen uns unverzüglich nach Empfang der Sendung bei Rückgabe des Lieferscheins mitgeteilt werden. Beanstandungen der Berechnung unserer Lieferungen müssen unverzüglich nach Empfang der Rechnung erfolgen.

11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an allen verkauften Gegenständen vor. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der auf unserem Eigentum stehenden Gegenstände ist dem Besteller nicht gestattet. Der Besteller tritt hiermit schon jetzt sämtliche Forderungen, die ihm gegen seine Abnehmer aus der Veräußerung von solchen Gegenständen zustehen und zu deren Herstellung er noch in unserem Eigentum stehende Gegenstände verwendet hat, jeweils in Höhe des ihm von uns verrechneten Rechnungswertes, der für die Herstellung verwendeten Vorbehaltsstücke ab. Veräußert der Besteller die noch in unserem Eigentum stehenden Gegenstände, so tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen in Höhe seines Wiederverkaufspreises mit allen Nebenrechten an uns ab. Werden die von uns gelieferten Gegenstände von dem Besteller zusammen mit Gegenständen anderer Lieferanten in Erstellung einer Gesamtrechnung veräußert, so
ist von dem Gesamtrechnungsbetrag der Betrag abzutreten, der auf die in der Gesamtrechnung enthaltenen uns gehörigen Waren entfällt.

12. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Besteller, gleich ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

13. Rechtsgültigkeit
Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit oder die wirksame Änderung einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

14. Rechts- und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln des internationalen Kaufrechts.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bad Neustadt, Gerichtsstand ist Schweinfurt.

GANSHORN MEDIZIN ELECTRONIC GMBH
D-97618 NIEDERLAUER, INDUSTRIESTR. 6 – 8, TEL. +49 771/6222-0, FAX + 49 9771/6222-55
AGB 01/2013